Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Es handelt sich um ein spezielles Gebiet des Zivil- bzw. Privatrechts, obwohl es auch öffentlich- rechtliche Normen enthält. Die Geltung des Handelsrechts ist nach dem HGB abhängig von der Kaufmannseigenschaft, wenigstens eines der Beteiligten Parteien einer vertraglichen Beziehung. Anders als es der Name vermuten lässt, gilt das heutige Handelsrecht nicht nur für Kaufleute, die Handel treiben, sondern auch für Handwerk, Industrie und weitere Wirtschaftszweige. Es beinhaltet neben den Bestimmungen über die Handelsgeschäfte, die für die Kaufleute relevant sind, Bestimmungen über die Firmierung des Kaufmannes, die kaufmännischen Hilfspersonen, wie den Handelsmakler, den Handelsvertreter und Kommissionäre. Im vierten Buch des HGB unter Handelsgeschäft befinden sich im 4., 5. und 6. Abschnitt Vorschriften über das Fracht-, Speditions- und Lagergeschäft, was dann zusammenfassend als Transport- und Speditionsrecht bezeichnet und verstanden wird.

 

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