Gesellschaftsrecht

Allgemein wird das Gesellschaftsrecht als Recht der privatrechtlichen Zweckverbände und der kooperativen Vertragsverhältnisse definiert. Unter einer Gesellschaft wird der auf einem Rechtsgeschäft beruhende Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks verstanden.

 

Viele wichtige Industrieprodukte können nur von solchen Organisationen erzeugt werden. Die Bildung von Gesellschaften ist sinnvoll und notwendig, weil auf diese Weise persönliche und finanzielle Ressourcen vieler Personen für die Verfolgung gemeinsamer Zwecke dienstbar gemacht werden können, was ohne eine Organisation dieser Art nicht erreichbar wäre. Das wirtschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland wird deshalb entscheidend von den privaten Organisationen, den Gesellschaften, geprägt. Mit den Regellungen dieser privaten Organisationen erfasst sich das Gesellschaftsrecht.

 

Das Gesellschaftsrecht ist nicht nur in einem Gesetz geregelt. Gesellschaftsrechtliche Vorschriften finden sich unter anderem im BGB, im HGB und in einer Reihe von Spezialgesetzen, wie zum Beispiel dem Aktiengesetz, dem GmbH-Gesetz, dem Partnerschafts-Gesellschaftsgesetz, dem Genossenschaftsgesetz, dem Mitbestimmungsgesetz und dem Unwandlungsgesetz.

 

Die KANZLEI NEUHAUS PARTNER IM RECHT berät und vertritt Sie bei allen Fragen rund um das Gesellschaftsrecht.

Gesellschaftsrecht

Rechtstipps